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Teichordnung:

Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als anerkannt.
Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko.

Für Schäden die der Angler sich selbst, oder anderen Personen zufügt, und auch für Folgeschäden ist er selbst verantwortlich und haftbar.
Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung, oder Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

 

 

Verboten sind:

 

das Angeln mit Blinker,Wobler,Spinner, Gummifische jeglicher Art.

    Drillinge und Zwillingshaken dürfen aus Fischschutzgründen nicht verwendet werden.

    Nach dem Tierschutzgesetz §1 ist das Angeln mit lebenden Köderfischen verboten!

     

    Wer Fische käschert oder reißt wird sofort von der Anlage verwiesen.

     

    Am Teich ist jegliches Anfüttern untersagt.

     

    Das verwenden eines Setzkeschers ist aus tierschutrechtlichen Gründen nicht zulässig.

     

    In den eingerichteten Ruhezonen darf nicht geangelt werden.

     

    Folgende Bestimmungen gelten für alle Teiche:

    Grillen am Teich ist nicht gestattet.

    Gegen eine Kaution von 20 Euro ist das Grillen auf dem Hauseigenem Grill erlaubt.

  • Der Tagesschein ist nicht übertragbar.

  • Das Wechseln von Teich zu Teich ist nicht gestattet.

  • Geangelt werden darf nur mit maximal 2 Ruten.

  • Das Angeln im Bach ist Verboten (Wilddieberei).

    Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen!

  • Der Angler hat für weidgerechtes, ruhiges Verhalten am Gewässer zu sorgen. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.

  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen , Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur und sind eigenverantwortlich in Mülleimern zu entsorgen.


Unterfangkäscher, Totschläger, Hakenlöser und Messer sind ständig bereitzuhalten.

  • Der ausgedrillte Fisch muss mit dem Käscher aus dem Wasser gehoben werden und ist dann durch Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschliessend durch Herzstich oder Kehlschnitt zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen

  • Die Rollenbremse muss entsprechend der verwendeten Schnur so eingestellt sein das ein Schnurbruch auch bei größeren Fischen ausgeschlossen ist.

  • Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen!

  • Das Ausnehmen gefangener Fische innerhalb der Teichanlage ist grundsätzlich nicht erlaubt

  • Nichtangelnde Begleitung ist grundsätlich erlaubt,allerdings darf diese nicht aktiv in das Angeln eingreifen,dazu zählt auch das kurzzeitige halten der Rute.Ausgenommen davon ist lediglich das Keschern der gehakten Fische.

  • Wels,Karpfen,und Stör dürfen pro Angler am Tag jeweils 1 Stück entnommen werden. Alle anderen Fischarten sind ohne Fangbegrenzung freigegeben.

  • Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und/oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört. Eventuell unrechtmässig gefangene Fische werden bei Regelverstoß an die anderen, anwesenden Angler verteilt !

 

Angelpark & Forellenzucht Schleier
angelpark-schleier@arcor.de